| EU-Migration EuGH: SGB-II-Ausschluss bei Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 (Schulbesuch von Kindern ehemaliger EU-Arbeitnehmerinnen) ist unzulässig
Anbei finden Sie ein Urteil des EuGH vom 06.10.2020:
Am 06.10.2020 hat der Europäische Gerichtshof in einem äußerst praxisrelevanten Urteil entschieden, dass Menschen mit einem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 (schulpflichtige Kinder ehemaliger Arbeitnehmerinnen und deren Eltern) in Deutschland nicht pauschal von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen werden dürfen. Der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2c) SGB II ist europarechtswidrig und somit unanwendbar.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.