| EU-Migration EuGH-Urteil: Ausschluss von der Krankenversicherung für nicht-erwerbstätige Unionsbürger*innen ist europarechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof urteilte am 15. Juli 2021 (Az.: C‑535/19), dass nicht-erwerbstätige Unionsbürger*innen in einem anderen Unionsstaat nicht kategorisch vom öffentlichen Gesundheitssystem ausgeschlossen werden dürfen.
Der EuGH hat entschieden,
„dass ein Mitgliedstaat nach seinen nationalen Rechtsvorschriften einem Unionsbürger, der nach Art. 11 Abs. 3 Buchst. e der Verordnung Nr. 883/2004 den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats unterliegt, den Beitritt zu seinem öffentlichen Krankenversicherungssystem nicht verweigern darf."
Der kategorische Ausschluss durch die Regelung des § 5 Abs. 11 S. 2 SGB V ist indes europarechtswidrig.