| EU-Migration EuGH-Urteil: Vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen nach Schengener Grenzkodex
Der Europäische Gerichtshof urteilte am 26. April 2022 (Az.: C‑368/20 und C‑369/20) anlässlich der Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens.
Der Schengener Grenzkodex ermöglicht es grundsätzlich, dass die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden dürfen.
Im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit darf ein Mitgliedstaat vorübergehend Kontrollen an seinen Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten einführen. Dabei dürfen jedoch eine Gesamthöchstdauer von sechs Monaten nicht überschritte werden.
Im Falle einer neuen ernsthaften Bedrohung kann eine solche Maßnahme erneut unmittelbar nach Ablauf des Zeitraums von sechs Monaten angewendet werden.
Der Gerichtshof stelle ebenfalls fest, dass eine Person nicht unter Androhung einer Sanktion verpflichtet werden kann, bei der Einreise einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, wenn die Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegen diese Bestimmung verstößt.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.