| EU-Migration LSG NRW: Anspruch auf reguläre SGB-XII-Leistungen

Anbei finden Sie ein Beschluss des Landessozialgerichts NRW vom 5. Mai 2021 (L 9 SO 56/21 B ER) bezüglich eines Anspruchs auf reguläre SGB-XII-Leistungen nach einem fünfjährigem Aufenthalt auch ohne Wohnsitzanmeldung.

In diesem Fall hatte ein rumänischer Staatsangehöriger seit dem Jahr 2009 durchgehend obdachlos auf der Straße bzw. in Notübernachtungsstellen gelebt. Eine Wohnsitzanmeldung hatte er zu keinem Zeitpunkt, allerdings Bestätigungen von Notschlafstellen, des Straßenmagazins und von Streetworker*innen, dass er sich ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufgehalten habe. Ein Antrag auf Grundsicherung im Alter wurde vom Sozialamt mit Verweis auf die fehlende (erstmalige) Wohnsitzanmeldung abgelehnt.

Das LSG NRW hat das Sozialamt verpflichtet, vorläufig GruSi in voller Höhe zu erbringen. Dazu hat es folgendes festgestellt:

  • Er hat Anspruch auf reguläre Leistungen aufgrund der Rückausnahme des § 23 Abs. 3 S. 7 SGB XII (im SGB II gibt es eine entsprechende Rückausnahme in § 7 Abs. 1 S. 4 und 5 SGB II), nach der die ausländerrechtlichen Leistungsausschlüsse nach einem fünfjährigen „gewöhnlichen" Aufenthalt nicht mehr greifen.
  • Entgegen dem Gesetzeswortlaut darf für den Beginn der Fünfjahresfrist nicht zwingend eine (erstmalige oder durchgehende) Wohnsitzanmeldung vorausgesetzt werden, wenn der Aufenthalt anderweitig nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.
  • Die Wohnsitzanmeldung darf leistungsrechtlich insbesondere dann nicht vorausgesetzt werden, wenn aufgrund von Obdachlosigkeit gar keine Pflicht und noch nicht einmal die Möglichkeit einer Wohnsitzanmeldung besteht.

Eine hilfreiche Darstellung der Rechtsprechung zur Bedeutung der Wohnsitzanmeldung für die Rückausnahme nach fünfjährigem gewöhnlichen Aufenthalt finden Sie in dieser Veröffentlichung „Sozialrecht Justament" (März 2021 (ab S. 7).

 

Zurück zu "EU-Migration"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: