| EU-Migration Neue Arbeitshilfe zum Thema Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis unter dem Titel "Sicher ist sicher. Das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen" veröffentlicht. 

Wenn Unionsbürger*innen und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen längere Zeit in Deutschland gelebt haben, erwerben sie ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz. In seiner Wirkung ist das Daueraufenthaltsrecht vergleichbar mit der viel bekannteren Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz für Drittstaatsangehörige – allerdings ist das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen meistens deutlich leichter zu erwerben. Voraussetzungen wie Rentenbeitragszahlungen oder Sprachkenntnisse werden für das Daueraufenthaltsrecht nicht gefordert und auch die Lebensunterhaltssicherung muss nicht immer gewährleistet sein. Vielmehr entsteht das Daueraufenthaltsrecht automatisch, wenn ein*e Unionsbürger*in und ihre Familienangehörige fünf Jahre lang freizügigkeitsberechtigt in Deutschland gelebt hat – in bestimmten Fällen auch schon früher.

Oftmals wissen die Betroffenen selbst gar nicht, dass bei ihnen das Daueraufenthaltsrecht schon entstanden ist und somit viele Probleme (z. B. Ausschlüsse bei Sozialleistungen, Entzug der Freizügigkeit) gar nicht mehr vorkommen dürften. Auch Behörden wie Jobcenter erkennen es nicht immer, so dass es in manchen Fällen zu Leistungsablehnungen kommt, obwohl der Anspruch aufgrund des Daueraufenthalts besteht. Für die Beratenden in der Migrationsberatung (MBE) oder in anderen Beratungsstellen ist es daher besonders wichtig, die Voraussetzungen und Bedingungen des Daueraufenthaltsrechts zu kennen.

In der vorliegenden Arbeitshilfe werden die verschiedenen Formen des Daueraufenthaltsrechts für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen ausführlich dargestellt.

Das Dokument steht hier zum Download bereit.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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