| EU-Migration Offener Brief: Abweisender Umgang mit Leistungsberechtigten aus EU-Staaten in den Jobcentern; Verweigerung von berechtigten Leistungsansprüchen
Der offene Brief der Vereine Tacheles e.V., GGUA Flüchtlingshilfe e.V. sowie weiteren Organisationen vom 09. November 2020 wendet sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit.
Hintergrund ist ein wahrzunehmender, zunehmend abweisender und diskriminierender Umgang von Jobcentern mit Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die Leistungen nach dem SBG II beantragen oder beziehen. So werden zum Beispiel Leistungen oftmals ohne ausreichende Prüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen abgelehnt und Antragstellende werden bereits in der Eingangszone abgewiesen. Ferner existiert eine interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit mit dem Titel ,,Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit''. Das Dokument hat nach eigenen Angaben das Ziel der „Vermeidung und Aufklärung rechtswidriger Leistungszahlungen an EU-Bürger". Um diese feststellen zu können, sieht die Arbeitshilfe eine Vielzahl von Prüfkriterien vor, die die betroffenen Leistungsberechtigten zu erfüllen haben – aber faktisch kaum erfüllen können. Die Folgen für viele Betroffenen sind Unsicherheit, Perspektivlosigkeit, Angst – bis hin zu Verelendung und Wohnungslosigkeit.
Den vollständigen offenen Brief an das BMAS und die BA finden Sie hier.