| EU-Migration Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Anbei finden Sie eine Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Gesetzesentwurf zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht Stand Referentenentwurf vom 24.03.2020:
Der Paritätische bedankt sich für die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den oben genannten Referentenentwürfen abgeben zu können und nimmt diese gern wahr. Wir werden uns in unserer Bewertung auf die für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen besonders relevanten Änderungen im Freizügigkeitsgesetz beschränken.Der Paritätische begrüßt zwar die Absicht der Bundesregierung, die unionsrechtlichen Verpflichtungen zur Erleichterung der Einreise für weiter entfernte Familienangehörige nun auch im nationalen Recht umzusetzen. Zugleich bedauern wir aber, dass diese Umsetzung erst mit einer achtjährigen Verzögerung nach dem einschlägigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-83/11 vom 5. September 2012) und nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission erfolgt. Zudem werden auch mit dem vorliegenden Referentenentwurf die unionsrechtlichen Vorgaben nach unserer Einschätzung nur teilweise erfüllt. Darüber hinaus stellt sich die konkrete Ausgestaltung als derart restriktiv dar, dass der Neuregelung ihre praktische Wirksamkeit größtenteils genommen wird. Aus diesem Grund wird der vorgeschlagene Gesetzentwurf nach unserer Einschätzung weder den unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 3 der Richtlinie 2004/38/EG (Unionsbürgerrichtlinie) vollumfänglich gerecht, noch dem Ziel der Unionsbürgerrichtlinie, „die Einheit der Familie im weiteren Sinne zu wahren“ (Erwägungsgrund 6 der Unionsbürgerrichtlinie). Vor allem kritisiert der Paritätische folgende Aspekte des Referentenentwurfs zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und regt eine Überarbeitung bzw. Ergänzung an:
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