| Aktuell, Familienzusammenführung Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
Das EuGH-Urteil vom 30. Januar 2024 (Az. C 560/20) bringt bedeutende Änderungen für die Praxis des Familiennachzugs zu Kindern mit Flüchtlingsstatus in Deutschland. Der Europäische Gerichtshof klärte, dass Eltern auch dann ein Recht auf Familienzusammenführung haben, wenn ihr ehemals minderjähriges Kind während des Verfahrens volljährig wird, sofern der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus gestellt wird. Zudem entschied der EuGH, dass volljährige Geschwister, die aufgrund schwerer Krankheit vollständig auf die Unterstützung der Eltern angewiesen sind, ebenfalls ein Visum zur Einreise erhalten müssen, ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen.
Die Fachinformation des DRK-Suchdienstes beleuchtet die Auswirkungen des Urteils auf den Familiennachzug in Deutschland und bietet praxisnahe Hinweise für die Beratung.