| Familienzusammenführung BMI-Länderschreiben zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen
Mit einem Schreiben an die Bundesländer vom 07.11.2022 informiert das BMI über die EuGH-Urteile vom 01.08.2022 (C‑273/20 und C‑355/20 sowie C‑279/20), denen zufolge es beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und beim Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen auf die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Asylantrags sowie auf die Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Schutzzuerkennung ankommt. Außerdem werden den Ausländerbehörden der Länder mit dem Schreiben Hinweise zum Umgang mit von der EuGH-Rechtsprechung betroffenen Fallkonstellationen gegeben.