| Familienzusammenführung Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht

Das Deutsche Institut für Menschenrechte zur Debatte um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, Fragen & Antowrten vom 12. Januar 2018:

Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 beschlossen (Asylpaket II). Gegenwärtig wird darüber debattiert, ob der Familiennachzug auch über dieses Datum hinaus eingeschränkt werden soll. Im Folgenden finden sich Antworten zu häufig gestellte Fragen rund um das Thema Familiennachzug.

Warum sind geflüchtete Familien überhaupt getrennt?

Die Gründe dafür, dass Familien infolge von Flucht getrennt sind, können variieren, ebenso die Konstellationen, in denen Familien getrennt sind. Ein Grund ist, dass die Flucht für alle Familienmitglieder zu teuer ist und auch zu gefährlich, besonders für Kleinkinder. So kann es etwa sein, dass der Vater bereits in Deutschland ist, die Mutter und die Kinder hingegen nicht. Es kann auch der Fall sein, dass ein Elternteil mit einem Kind geflohen ist, während der andere Elternteil noch mit ein oder zwei Geschwistern im Herkunftsland oder einem Nachbarland ausharrt. Möglich ist auch, dass der Vater getötet wurde, die Mutter mit einem Kind nach Deutschland geflohen ist, zwei weitere Kinder sich aber noch in der Türkei aufhalten, weil die Flucht nicht wie geplant verlaufen ist. Dass Familien bereits in ihrem Herkunftsland oder während der Flucht getrennt werden, kann auch ein Grund dafür sein, warum Kinder ohne Eltern im Zielland ankommen. Ebenso kann es etwa passieren, dass der heranwachsende Sohn plötzlich fliehen muss, um einer Zwangsrekrutierung durch das staatliche Militär oder bewaffnete Gruppen zu entkommen.

Welche Flüchtlinge können gegenwärtig welche Familienmitglieder nach Deutschland nachholen?

Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage in Deutschland haben Menschen, die als asylberechtigt nach Artikel 16 a Grundgesetz oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, das Recht auf Nachzug von Mitgliedern der so genannten Kernfamilie: Ehepartner_innen dürfen einander nachholen, genauso wie minderjährige Kinder ihre Eltern und Eltern ihre minderjährigen Kinder. Von der Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichenden Wohnraums als Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels wird in diesen Fällen abgesehen. Um Familienmitglieder nach Deutschland holen zu können, muss innerhalb von drei Monaten nach der Zuerkennung der Schutzberechtigung ein entsprechender Antrag gestellt werden.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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