| Familienzusammenführung EuGH kippt zugunsten von Kindeswohl die Aufteilung in zielstaaats- und inlandsbezogene Abschiebungsverbote
Der Europäische Gerichtshof hat am 15.Februar 2023 in der Rechtssache C‑484/22 gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und zugunsten des Kindeswohls und des Rechts auf Achtung des Familienlebens folgendermaßen entschieden:
"Art. 5 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ist dahin auszulegen, dass er verlangt, das Wohl des Kindes und seine familiären Bindungen im Rahmen eines zum Erlass einer gegen einen Minderjährigen ausgesprochenen Rückkehrentscheidung führenden Verfahrens zu schützen, und es nicht genügt, wenn der Minderjährige diese beiden geschützten Interessen im Rahmen eines nachfolgenden Verfahrens betreffend den Vollzug dieser Rückkehrentscheidung geltend machen kann, um gegebenenfalls eine Aussetzung deren Vollzugs zu erwirken."
Der vollständige Beschluss ist als pdf-Datei hier einsehbar.