| Familienzusammenführung Familiennachzug wird durch Visavergabepraxis des Auswärtigen Amtes behindert
Auf eine Frage der LINKEN Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke zur Visavergabe zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten hat die Bundesregierung, laut Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 15.01.2020, mitgeteilt, dass die Auslandsvertretungen im Dezember 2019 672 Visa erteilt haben.
Laut einer Pressemitteilung Ulla Jelpkes vom 23.01.2020 ist diese Zahl „der bisherige Tiefpunkt einer für die Betroffenen extrem belastenden Entwicklung. Schon seit August 2019 werden jeden Monat weniger als 1.000 Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt, im zweiten Halbjahr 2019 waren es monatlich im Durchschnitt nur 831 Visa“. Bereits in einer früheren Presseerklärung vom 20.12.2019 hatte sie kritisiert, dass seit Inkrafttreten der Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte lediglich circa 12.200 Visa, und damit fast ein Viertel weniger als eigentlich möglich, erteilt worden seien. Dem ständen, wie PRO ASYL am 20.12.2019 berichtete, etwa 24.000 Terminanfragen für Visumsanträge beim Auswärtigen Amt (Stand 31.08.19) entgegen.
PRO ASYL sieht die schleppende Bearbeitung der Visaanträge unter anderem in einem überbürokratisierten Verfahren begründet. So würden offene, nicht vergebene Visakontingente beispielsweise nicht in das Folgejahr übertragen werden. Laut MiGAZIN Bericht vom 17.11.2019 verkompliziert die Fülle der involvierten Akteurinnen, namentlich Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und das Bundesverwaltungsamt, das Auswahlverfahren zusätzlich.
Hauptursache für die niedrige Anzahl an eingehenden entscheidungsreifen Visaanträgen beim Bundesverwaltungsamt sind, MiGAZIN zufolge, jedoch die langen Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen. Es hat sich, Ulla Jelpke vom 23.01.20 zufolge, mittlerweile bestätigt, dass sich das Auswärtige Amt weigern soll, Personal aufzustocken; ein unter Verschlusssache eingestufter Teil der Antwort der Bundesregierung zeige sogar eine leichte Personalreduzierung von 2018 auf 2019. „Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird vom SPD-geführten Auswärtigen Amt hintertrieben“, so Jelpke.