| Familienzusammenführung Generalkonsulat Istanbul - Remonstrationsverfahren
Anbei finden Sie eine Information vom Generalkonsulat Istanbul zum Remonstrationsverfahren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über folgende Verfahrensänderung unserer Visastelle informieren:
Seit Anfang Juli 2019 sind alle unsere Ablehnungsbescheide für nationale Visa mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Die darin genannte Frist für Rechtsbehelfe beträgt einen Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids.
Dies betrifft auch den Familiennachzug zu Schutzberechtigten.
Die Möglichkeit der Remonstration und / oder Klage gegen eine Ablehnung ist damit nur innerhalb dieser genannten Frist möglich.
Nach Ablauf dieser Frist kann nur ein neuer Antrag gestellt werden.
Hierfür sind eine Terminbuchung und die erneute persönliche Vorsprache des Antragstellers sowie die Vorlage der Originaldokumente erforderlich.
Außerdem ist durch uns die Antragsgebühr erneut zu erheben.
Hinweise zur Einreichung einer Remonstration:
Für die Einhaltung der Frist muss die Remonstration der Visastelle während der Frist zugehen! Das mögliche Datum, an dem die Remonstration versandt wurde, ist nicht relevant.
Bitte beachten Sie, dass eine Remonstration nur durch den Antragsteller oder einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen kann. Die Vollmacht ist der Remonstration beizufügen.
Sie muss die genaue Bezeichnung des Bevollmächtigten (Name, Vorname, Geburtsdatum) und die Unterschrift des Antragstellers tragen.
Remonstriert der Bevollmächtigte direkt, ist uns ein Scan eines Ausweisdokuments mit Unterschrift zwecks Legitimation mit zu übersenden.
Wurde bereits im laufenden Verfahren eine Bevollmächtigung nachgewiesen, braucht diese nicht erneut nachgewiesen zu werden.
Die Remonstration muss uns auf Deutsch oder Englisch zugehen. Bei einer Remonstration in einer anderen Sprache ist eine deutsche oder englische Übersetzung beizufügen.
Eine Remonstration nur per E-Mail-Text ist nicht möglich, wir benötigen die Unterschrift des Antragstellers bzw. des Bevollmächtigten. Es ist aber möglich, die Dokumente einzuscannen und uns diese dann per E-Mail zu übersenden.