| Asylverfahren Gerichtsurteil: Asylverfahrensdauer aufgrund gestiegener Antragszahlen verlängert

In einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Asylsuchender die Kosten eines Verfahrens tragen muss, das einvernehmlich für erledigt erklärt wurde, wenn keine Gerichtskosten anfallen. Dies basiert auf § 161 Abs. 3 VwGO und § 83b AsylG. Die Kammer änderte ihre vorherige Auffassung, dass Asylsuchende regelmäßig innerhalb von sechs Monaten mit einer Entscheidung über ihren Asylantrag rechnen können. Aufgrund eines starken Anstiegs von Asylanträgen im Jahr 2022 und 2023 geht das Gericht nun davon aus, dass Antragsteller im Regelfall mit einer Bescheidung innerhalb von 15 Monaten rechnen dürfen. Diese Änderung beruht auf § 24 Abs. 4 Satz 1 AsylG, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) befähigt, die Entscheidungsfrist auf höchstens 15 Monate zu verlängern, wenn eine große Anzahl von Anträgen gestellt wird. Eine Unterrichtung über die Verzögerung seitens des Bundesamtes erfolgte im gegebenen Fall ordnungsgemäß. Der Gegenstandswert des Verfahrens beträgt 2.500,00 Euro gemäß § 30 Abs. 2 RVG. Dieser Beschluss ist gemäß § 80 AsylG unanfechtbar.

Das vollständige Urteil finden Sie hier

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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