| Soziale Teilhabe BMFSFJ und BMI fördern spezielle Kinderbetreuungsangebote in diesem Jahr mit zehn Millionen Euro
Die Bundesregierung will geflüchteten Eltern mit kleinen Kindern die Teilnahme an Integrationskursen erleichtern. Daher fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern (BMI) ab sofort für die betreffenden Mütter und Väter eine kursbegleitende Betreuung, wenn deren Kinder noch nicht in eine reguläre Kita oder Kindertagespflege gehen können.
Aus der Pressemitteilung vom 22.03.2017 des Bundesfamilienministeriums geht hervor:
"Bundesfamilienministerin Schwesig betont: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Angebot vor allem vielen geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern helfen können. Künftig haben sie die gleichen Möglichkeiten wie Männer, einen Integrationskurs zu besuchen und unsere Sprache zu lernen – die Grundvoraussetzung für eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz. Das ist auch im Hinblick auf die Gleichberechtigung sehr wichtig. Die Fehler der Vergangenheit, sich nur auf die Arbeitsmarktintegration der Männer zu konzentrieren, dürfen wir nicht wiederholen.“
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Das Erlernen der deutschen Sprache ist das A und O gelingender Integration. Mir ist wichtig, dass unsere Integrationskurse auch wirklich besucht werden. Mit der Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung und von Beratungsmöglichkeiten eröffnen wir Eltern dazu neue Möglichkeiten.“
Die Kosten von bis zu zehn Millionen Euro werden zu gleichen Teilen durch das BMFSFJ und das BMI finanziert. Gefördert werden:
- Die Möglichkeit einer privaten Kinderbetreuung in Verantwortung des Integrationskursträgers, wenn kein Regelbetreuungsangebot zur Verfügung steht oder die Inanspruchnahme aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist.
- Eine Beratungspauschale, die die Integrationskursträger für die Beratung und Unterstützung der Kursteilnehmenden im Hinblick auf Regelbetreuungs- oder Brückenangebote beantragen können.
Gemeinsames Ziel von BMI und BMFSFJ ist es, dass Kinder mit Fluchthintergrund so schnell wie möglich in eine reguläre Kindertagesbetreuung integriert werden. Kinder aus geflüchteten Familien haben deshalb ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – wie alle anderen Kinder auch – einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder auf eine Betreuung bei Tagesmüttern und -vätern."
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