| Soziale Teilhabe Digitale Teilhabe armer Menschen: Der Paritätische fordert Hilfen zur digitalen Ausstattung einkommensschwacher Haushalte
In einer Positionierung vom 19.03.2021 verdeutlicht der Paritätische Gesamtverband, dass die technische Ausstattung in Form mobiler Endgeräte sowie der Zugang zum Internet, zum soziokulturellen Existenzminimun gehöre, sodass diese für alle gewährleistet werden müssen. Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie haben sich Digitalisierungsprozesse beschleunigt. Diejenigen, die jedoch keinen digitalen Zugang und digitale Endgeräte besitzen, werden weiterhin von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.
Dies beinhaltet:
- den Zugang zu Nachrichten und Informationen,
- den Zugang zu Hilfe, Beratung und Schutz in Not und Krisen,
- Bildungs- und Berufschancen,
- soziale und kulturelle Teilhabe
- und politische Partizipation und gesellschaftliches Engagement
Der Paritätische Gesamtverbands fordert:
Die technische Ausstattung in Form mobiler Endgeräte sowie der Zugang zum Internet muss für alle gewährleistet sein. Deshalb fordert er ''nach der Wiedereinführung der Gewährung einmaliger Leistungen in der Grundsicherung und stellt klar, dass dies auch die Kostenübernahme für notwendige technische Ausstattung zur gleichberechtigten digitalen Teilhabe umfassen muss. Die Regelsätze sind auf ein bedarfsgerechtes, armutsfestes Niveau anzuheben, das auch laufende Verbrauchsausgaben zur Sicherstellung digitaler Teilhabe angemessen berücksichtigen muss.''