| Soziale Teilhabe Integration von geflüchteten Familien - Handlungsleitfaden für Elternbegleiter*innen
Das Kompetenzteam "Frühe Bildung in der Familie" an der Evangelischen Hochschule Berlin hat einen Handlungsleitfaden erarbeitet, der Informationen für Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter, aber auch andere Fachkräfte der Eltern- und Familienbildung bereitstellt, um geflüchtete Familien noch besser unterstützen und begleiten zu können. "Das Fachreferat „Familienbildung und -beratung, Erziehungskompetenz“ des BMFSFJ hat hierzu im November 2015 eine Befragung unter den bereits qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern durchführen lassen, an der sich 530 Fachkräfte beteiligten. Im Ergebnis zeigte sich ein großer Bedarf an Informationen zum Themenfeld der Flüchtlingsarbeit. Gewünscht waren vor allem weitergehende Informationen zu den Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie zur Aufnahmepraxis in den Kommunen, zum Umgang mit traumatischen Erfahrungen von Geflüchteten sowie zu den Themenbereichen Spracherwerb, interkulturelle Kompetenz und Konfliktprävention."
Das zweite Kapitel dieses Handlungsleitfadens rückt vor allem Kinder und Jugendliche in den Fokus der Betrachtung.
Hier ein Auszug: "Personen, die unter 18 Jahre alt sind und ohne einen für sie verantwortlichen Erwachsenen in einen EU-Mitgliedstaat einreisen oder nach der Einreise ohne Begleitung zurückgelassen werden, werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) bzw. unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) genannt. Sie gelten als besonders gefährdete Gruppe, für die neben den herkömmlichen Fluchtursachen häufig auch kindspezifische Fluchtgründe zum Tragen kommen, wie etwa die Gefahr einer Rekrutierung als Kindersoldat bzw. Kindersoldatin, drohende Zwangsverheiratung oder die Verstümmelung weiblicher Genitalien. [...]
Überwiegend kommen unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan, Syrien, Irak, Eritrea und Somalia (vgl. im Folgenden Deutscher Bundestag 2017). Gesundheitlich weisen sie häufig sowohl körperliche als auch psychische Beinträchtigen auf, die auf die starken Belastungen während der Flucht zurückgehen. Ihre Familienverhältnisse sind oft (noch) ungeklärt, nicht selten handelt es sich um Halbwaisen oder Waisen. Mehrheitlich sind sie 16 oder 17 Jahre alt; der Anteil unbegleiteter Minderjähriger, die jünger als 14 Jahre alt sind, liegt bei unter zehn Prozent. Ganz überwiegend handelt es sich bei unbegleiteten Minderjährigen um Jungen: In 2015 waren über 91 Prozent der in Obhut genommenen UMF männlich. Viele dieser geflüchteten Kinder und Jugendlichen verschwinden im Laufe ihrer Inobhutnahme aus den ihnen zugewiesenen Einrichtungen und gelten dann als vermisst. Der Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge geht mit Bezug auf Angaben der Bundesregierung davon aus, dass im Jahr 2015 knapp 6.000 UMF als dauerhaft vermisst gemeldet wurden. Schätzungen von Ländern, Kommunen und Fachverbänden gehen hier auseinander, liegen aber häufig bei einem Anteil von 10 bis 15 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen.Im Jahr 2015 wurden insgesamt 14.439 Erstanträge auf Asyl von unbegleiteten Minderjährigen registriert. In 2016 wurden für das Jahr 2015 zudem noch weitere 7.819 Asylanträge un-begleiteter Minderjähriger nacherfasst, sodass die Gesamtzahl der 2015 registrierten Anträge bei 22.258 lag (BAMF 2016a)."
Der Leitfaden enthält noch weitere Informationen zum Thema geflüchtete Kinder, Jugendliche und Familien sowie explizite Verweise auf Handlungsmöglichkeiten für Elternbegleiter*innen mit besonderem Blick auf die frühkindliche Bildung und Integration. Den Handlungsleitfaden finden Sie als PDF hier.