| Aktuell, Zahlen und Fakten GRUNDRECHTE-REPORT 2024 in Berlin zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes der Öffentlichkeit vorgestellt
Im Ramen des Grundrechte-Reports 2024, wird das das Thema „Verfassungsschutz: Stigmatisieren per Datenübermittlung?“, die verfassungsrechtlichen Probleme der Datenübermittlung durch den Verfassungsschutz analysiert. Rolf Gössner thematisiert, dass das Bundesverfassungsgericht 2022 befand, dass die bisherigen Befugnisse des Verfassungsschutzes zur Datenübermittlung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Dies führte zu einer Gesetzesreform 2023, die jedoch auf scharfe Kritik stieß, da sie als undurchdacht und verfassungsrechtlich bedenklich galt. Eine modifizierte Gesetzesfassung wurde im November 2023 verabschiedet, die die Datenübermittlung einschränkt, jedoch weiterhin Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und Kontrolle aufwirft. Das Buch warnt, dass die neue Gesetzesfassung weiterhin Missbrauch und Stigmatisierung ermöglichen könnte, was möglicherweise erneut das Bundesverfassungsgericht auf den Plan rufen wird.