| Abschiebungshaft Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung der Abschiebungshaft in NRW
Handlungsempfehlungen des Flüchtlingsrats NRW e.V. und der AG Abschiebungshaft im AK Asyl Bielefeld e.V.
Die Landesregierung plant, in den kommenden Wochen ein neues Gesetz zum Vollzug der Abschiebungshaft zu verabschieden. Dadurch soll es künftig wieder möglich sein, Abschiebungshäftlinge in der ehemaligen JVA im westfälischen Büren unterzubringen. Der Flüchtlingsrat NRW und die AG Abschiebungshaft im AK Asyl Bielefeld haben deshalb im März Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung der Abschiebungshaft in NRW veröffentlicht. Beide Organisationen sprachen sich grundsätzlich dafür aus, die Abschiebungshaft abzuschaffen und appellierten an die nordrhein-westfälische Landesregierung, gemeinsam mit anderen Bundesländern eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen. Solange die Abschiebungshaft jedoch nicht abgeschafft sei, müsse die Landespolitik dafür Sorge tragen, die Haftbedingungen so human wie möglich auszugestalten. Dazu gehöre unter anderem, den Gefangenen ein ausreichendes Maß an Privatsphäre einzuräumen. Ihnen sollte erlaubt werden, Besuch zu empfangen, eigene Kleidung zu tragen und persönliche Gegenstände mitzuführen. Die Mitarbeiterinnen müssten regelmäßig hinsichtlich Konfliktvermeidung, Traumatisierung und interkultureller Kompetenz fortgebildet werden.