| Guinea Bekanntmachung des deutsch-guineischen Abkommens über die Zusammenarbeit im Bereich legaler und illegaler Migration
Anbei finden Sie eine Bekanntmachung des deutsch-guineischen Abkommens über die Zusammenarbeit im Bereich legaler und illegaler Migration vom 11. Oktober 2019:
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Guinea über die Zusammenarbeit im Bereich legaler und illegaler Migration
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Guinea, im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet –
von dem gemeinsamen Wunsch geleitet, im Rahmen desgeltenden Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der legalen und illegalen Migration hinsichtlich ihrer Staatsangehörigen zu verstärken,
in dem Bestreben, die freiwillige Rückkehr ihrer ausreisepflichtigen Staatsangehörigen zu erleichtern und sich gegenseitig beider Feststellung der Staatsangehörigkeit und der Rückführung ihrer jeweiligen Staatsangehörigen zu unterstützen,
in dem Bewusstsein der gemeinsamen Herausforderung, die eine bessere Steuerung der Migrationsströme darstellt und der nur durch einen gemeinsamen umfassenden Ansatz begegnet werden kann, welcher sich an den Grundsätzen der Solidarität, Partnerschaft und gemeinsamen Verantwortung unter Beachtung der Menschenrechte und der nationalen Souveränität orientiert,