| Syrien Beschlüsse der IMK zu Syrien und Kirchenasyl
Die Innenministerinnen und -senatorinnen von Bund und Ländern (IMK) trafen sich vom 07.12. bis zum 08.12.2017 zur Innenministerkonferenz (IMK) in Leipzig. Verschiedene CDU-Politikerinnen (u.a. NRW-Innenminister Herbert Reul) hatten im Vorfeld der IMK gefordert, Abschiebungen nach Syrien unter bestimmten Voraussetzungen wiederaufzunehmen.Der Vorschlag wurde von Flüchtlingsinitiativen, Kirchen und verschiedenen Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert. Der Flüchtlingsrat NRW zeigte sich gegenüber verschiedenen Medien entsetzt über den CDU-Vorstoß. Schlussendlich entschied die IMK, den Abschiebungsstopp für Syrien bis zum 31.12.2018 zu verlängern. In der Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 08.12.2017 heißt es allerdings, dass „sogenannte Gefährder und Straftäter von dieser Regelung ausgenommen [seien]“. Des Weiteren wurde beschlossen, dass neu über die Praxis beim Kirchenasyl beraten wird. Die Vereinbarung zwischen BAMF und den Kirchen von Februar 2015 habe nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt, es gebe nach wie vor sehr viele Kirchenasyle. Laut Tagesspiegel vom 04.12.2017 wurde von Mai bis September 2017 in 679 Fällen Kirchenasyl gewährt. Im vergleichbaren Zeitraum 2016 seien dem BAMF 389 Fälle gemeldet worden.
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein: Innenminister Grote erfreut über große Einigkeit der Innenministerkonferenz in Asylfragen (08.12.2017)
„Kirche + Leben Netz“ – Das Katholische Online-Magazin: Gespräche mit Kirchenvertretern Anfang 2018. Bund und Länder wollen neu über Kirchenasyl verhandeln (08.12.2017)
Der Tagesspiegel: Asylanträge in Deutschland. Viele Flüchtlinge klagen gegen Asylbescheid - mit Erfolg (04.12.2017)
Dieser Artikel ist Teil des Schnellinfo 10/2017.