| Herkunftsstaaten Bundesgesetzblatt: Bekanntmachung der deutsch-georgischen Vereinbarung über Migration und Mobilität
Die Bekanntmachung bezieht sich auf die deutsch-georgische Vereinbarung über Migration und Mobilität, die am 19. Dezember 2023 in Tiflis unterzeichnet wurde und am gleichen Tag in Kraft trat. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Georgien in den Bereichen Migration und Mobilität zu intensivieren. Dies geschieht im Rahmen der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration sowie im Einklang mit europäischen Werten.
Die Vereinbarung umfasst verschiedene Aspekte:
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Förderung der gesteuerten Migration von Arbeits- und Fachkräften, einschließlich der Stärkung der zirkulären Migration und Saisonarbeit sowie der Schaffung von Möglichkeiten für georgische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
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Förderung des Bildungsaustauschs durch den Austausch von Studierenden, Auszubildenden und Forschenden.
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Maßnahmen zur Reduzierung irregulärer Migration, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen und der Förderung von Reintegration sowie Schutz vor Diskriminierung zurückgekehrter Migrantinnen und Migranten.
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