| Publikationen, Afghanistan Studie: Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen

Anbei finden Sie eine gemeinsame Publikation der Diakonie Deutschland, Brot für die Welt, Diakonie Hessen (Stand: Juni 2021): Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen im Kontext aktueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen Afghanistans

Auszug aus der Zusammenfassung:

Die vorliegende Studie dokumentiert den Verbleib und die Erfahrungen aus Deutschland abgeschobener Afghanen hinsichtlich Gewalterfahrungen, humanitärer Absicherung und Überlebensperspektiven. Durch quantitative und qualitative Methoden, darunter 292 an einem standardisierten Fragebogen orientierte, semistrukturierte Interviews, langfristige, wöchentliche Kontakte zu Abgeschobenen und einer Vielzahl informeller Gespräche, konnten so bis zum Ende des Erhebungszeitraums Ende November 2020 Informationen über die Erfahrungen von 113 der insgesamt 908 zwischen Dezember 2016 und März 2020 Abgeschobenen erhoben werden. Eine ergänzende knapp dreiwöchige Recherchereise nach Kabul im März 2020 ermöglichte zudem die Beobachtung der Ankunftssituation am Flughafen und neben dem persönlichen Kontakt mit Abgeschobenen auch Interviews mit Akteuren im Rückkehrmanagement.

Die Auswertung der Erfahrungen Abgeschobener zeigt, dass sie und ihre Angehörigen und UnterstützerInnen in Afghanistan allein aufgrund der Tatsache, dass sie in Europa waren, nicht nur durch die Taliban, sondern auch durch staatliche Akteure und das soziale Umfeld von Gewalt bedroht sind. Die quantitative Analyse belegt, dass von denjenigen, die länger als zwei Monate im Land waren und zu denen Informationen vorliegen, über 50 Prozent wegen ihres Aufenthalts in Europa von Gewalt gegen sie oder ihre Familien betroffen waren. So erlebten sie zum Beispiel von Seiten der Taliban aufgrund der Flucht nach Europa und dem damit unterstellten „Überlaufen“ zu ihren Gegnern Verfolgung. Verfolgung droht ihnen auch sowohl von ihren eigenen Familien als auch von der Öffentlichkeit, den Taliban und staatlichen Akteuren aufgrund angenommener oder tatsächlicher Normbrüche und Vergehen während der Zeit des Exils, einer mit dieser Zeit einhergegangenen „Verwestlichung“ und vermeintlicher Apostasie. Ein weiteres, erhebliches Gewaltrisiko besteht aufgrund der oft noch nicht bezahlten Schulden für die Finanzierung der Flucht nach Europa durch Kreditgeber. Die Annahme, dass Europa-Rückkehrer wohlhabend seien, erhöht zudem das Risiko krimineller Übergriffe, zu denen auch Erpressungen und Schutzgeldforderungen unter Androhung, sie an Verfolger zu verraten, gehören. Der soziale Ausschluss, dem sie aufgrund dieser Gefahren sowie der Stigmatisierung als „verwestlichte“, erfolglose Rückkehrer und vermeintliche Kriminelle ausgesetzt sind, erhöht zudem das Risiko, Opfer von allgemeiner Gewalt zu werden, von der über 60 Prozent der Abgeschobenen betroffen waren. Dazu gehören unter anderem Kampfhandlungen, Zwangsrekrutierung, Kriminalität und Weiterverfolgung in Fällen von Vorverfolgung. Insgesamt haben über 90 Prozent der Abgeschobenen nach der Rückkehr Gewalterfahrungen gemacht, obwohl die meisten derjenigen, deren Verbleib bekannt ist, mithilfe privater finanzieller Unterstützung aus Deutschland in der Lage waren, sich durch Verstecke weitgehend zu schützen, und schwere Gewalterfahrungen oft nicht dokumentierbar sind, weil der Kontakt abbricht. Es ist davon auszugehen, dass Abgeschobene, deren Erfahrungen nicht dokumentiert werden konnten, weil ihre Identität und Erfahrungen aufgrund mangelnder Unterstützung in Deutschland oder abgebrochenen Kontakts nicht bekannt sind, zu einem noch höheren Anteil von Gewalt betroffen sind. Straftäter sind hierbei nicht nur in besonderem Maße durch fehlende private Unterstützung, sondern zusätzlich durch eine erneute Sanktionierung ihrer Straftaten bedroht.

Die Analyse der Erfahrungen Abgeschobener zeigt zudem, dass das spezifische Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, und der weitgehende soziale Ausschluss auch die Hoffnungen der Abgeschobenen auf minimale Existenzsicherung zunichte machen. Angesichts der eskalierenden extremen Armut, von der schon vor dem wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Pandemie 93 Prozent der Bevölkerung betroffen waren, wären derartige Hoffnungen auch nicht realistisch, wenn sie nicht von diesem besonderen Ausschluss betroffen wären. Dieser Ausschluss erhöht jedoch nicht nur alltägliche Kosten, sondern verstellt für viele Abgeschobene auch den Zugang zu medizinischer Versorgung, dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie Identitätsdokumenten, was ein eigenständiges Vulnerabilitätsmerkmal darstellt. Die wenigen Abgeschobenen, die Arbeit gefunden haben, konnten mit einer Ausnahme mit ihrem Einkommen nicht die lebensnotwendigsten Aus-gaben bewältigen. Auch die zeitlich befristeten Teilfinanzierungen durch Rückkehrhilfen, zu denen effektiv nur wenige Rückkehrer Zugang haben, können an dieser Perspektiv- und Schutzlosigkeit nichts ändern. Straftäter, die ohnehin von besonderem sozialen Ausschluss betroffen sind, sind von Rückkehrhilfen grundsätzlich ausgeschlossen. Die hauptsächliche Finanzierungsquelle für alltägliche Ausgaben war daher für 75 Prozent der bekannten Abgeschobenen private, freiwillige Unterstützung aus dem Ausland. Auch diese Mittel genügen oft nicht für die Deckung der grundlegendsten Bedürfnisse. So hatten auch 13 der 18 Abgeschobenen, die zeitweise oder dauerhaft obdachlos waren, finanzielle Unterstützung aus Deutschland. Insbesondere eröffnet solche Unterstützung keine längerfristige Perspektive.

Auch die wenigen, die mittelfristige Unterstützung ihrer Familien haben, planen entweder ihre erneute Ausreise, oder gehören zu den knapp 69 Prozent, die schon wieder ausgereist sind – sei es per Visumsverfahren direkt nach Deutschland oder durch erneute Flucht. So plant derzeit nur einer der Abgeschobenen, zu denen diesbezüglich Informationen vorliegen, in Afghanistan zu bleiben, rund 27 Prozent sind wieder in Europa und rund 41 Prozent in Iran, Pakistan, Türkei und Indien. Die Verbliebenen planen entweder ihre Flucht oder eine Rückkehr nach Deutschland per Visumsverfahren. Selbst von denjenigen, die durch private Unterstützung aus Deutschland die Mittel für eine humanitäre Absicherung und gute Aussichten auf eine Rückkehr per Visumsverfahren haben, entscheiden sich manche aufgrund der drohenden Gewalt während der Dauer des Visumsverfahrens für eine erneute lebensgefährliche Flucht Richtung Europa. Für diejenigen, die weder dauerhaft unterstützungsfähige und -willige soziale Netzwerke in Afghanistan haben, noch die Chance auf eine Rückkehr per Visumsverfahren oder die Mittel für eine Flucht, bleiben als Überlebensstrategien in der Regel nur, sich den Kriegsparteien oder kriminellen Banden anzuschließen.

An dieser Perspektivlosigkeit wird angesichts eines bedingungslosen Abzugs der internationalen Truppen auch ein möglicher innerafghanischer Friedensvertrag nichts ändern. Nicht nur muss auch nach einem möglichen Vertragsschluss mit weiteren Kämpfen gerechnet werden. Es ist auch nicht zu erwarten, dass Investitionen in die Wirtschaft in einem Maße getätigt werden, dass sich die sozialen Sicherungssysteme mittelfristig erholen würden. Für die Lage Abgeschobener ist jedoch entscheidend, dass auch ein Friedensvertrag kein Ende der Verfolgung von Seiten der Taliban und aus dem sozialen Umfeld und somit kein Ende des lebensbedrohlichen sozialen Ausschlusses erwarten lässt.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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