| Afghanistan Erlass des MKFFI zu Rückführungen nach Afghanistan
Mit Erlass vom 07.02.2018 weist das NRW Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 7. Februar 2018 an, vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Afghanistan bis auf weiteres vorrangig männliche Straftäter und Gefährder abzuschieben. Der Abschiebung müsse eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorausgehen, in der u.a. strafrechtliche Erkenntnisse etwaigen gesundheitlichen Einschränkungen, Integrationsleistungen und familiären Aspekten gegenübergestellt werden.
NRW-Erlass: Aktuelle Informationen zu Rückführungen nach Afghanistan (07.02.2018)