| Afghanistan Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender, 2011
Aus dem Bericht der UNHCR-Vertretung für Deutschland und Österreich vom 24. März 2011: „Die Intensivierung und Ausbreitung des bewaffneten Konflikts in Afghanistan hatte schwerwiegende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung im Jahre 2009 und hat sich im Laufe der ersten Hälfte des Jahres 2010 weiter verschlechtert. […] Die andauernde Instabilität in Afghanistan hat zu einer Verkleinerung des „Raums für humanitäre Hilfe“ geführt, wodurch die Präsenz und Aktivitäten von humanitären Helfern und Nichtregierungsorganisationen eingeschränkt werden. Konfliktbedingte Menschenrechtsverletzungen nehmen zu, einschließlich in Gebieten, die zuvor als relativ stabil angesehen wurden.[…] Alle Anträge von Asylsuchenden aus Afghanistan sollten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen fairer und effizienter Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft sowie vor dem Hintergrund aktueller und relevanter Herkunftslandinformationen geprüft werden. UNHCR ist der Auffassung, dass jene Gruppen, die in diesem Abschnitt aufgeführt werden, besonders sorgfältig hinsichtlich eines möglichen Verfolgungsrisikos geprüft werden sollten“.