| Asylverfahren, Guinea Frauen in Guinea als soziale Gruppe gemäß Asylgesetz

Nachfolgend eine von Pro Asyl verfasste Einordnung zur Flüchtlingsanerkennung von Frauen aus Guinea:

Eine Entscheidung des VG Berlin vom 16.11.2022 spricht einer Frau die Flüchtlingsanerkennung wegen drohender Rückkehr in eine Zwangsehe in Guinea zu, siehe hier. Dabei stellt das Gericht fest, dass Frauen in Guinea eine soziale Gruppe gem. AsylG sind.  Das VG verweist darin auf ein früher ergangenes Urteil desselben Gerichts, siehe hier, das u.a. ausführlich begründet,  dass gerade Frauen als solche, also die Gesamtheit der weiblichen Bevölkerung im jeweiligen Staat, eine soziale Gruppe gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG sein können. Dem stehe weder die Größe der Gruppe, noch die Möglichkeit, Untergruppen zu bilden, entgegen. Aus den Leitsätzen: "Der Verfolgungsgrund (soziale Gruppe der Frauen) wird hier aufgrund den von der Klägerin erlittenen Verfolgungshandlungen (Vergewaltigung und Zwangsprostitution) indiziert, da sich diese typischerweise gegen Frauen richten. Das gilt nach den verfügbaren Erkenntnismitteln gerade auch in Guinea, wo Frauen strukturell als minderwertig gelten und vielfältig diskriminiert werden."
 
Zur BAMF-Praxis: Guinea hat, obwohl sehr "kleines" Herkunftsland, hinter Somalia und Afghanistan mit 80 die dritthöchste absolute Zahl an gezählten Anerkennungen wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung (gV) im 1. Halbjahr 2022. Nach den aus einer BT-Anfrage stammenden Zahlen von 2020 entfielen 2/3 der Anerkennungen aufgrund von gV auf minderjährige Mädchen. Das BAMF selbst hat in einem Länderreport von 2020 die Lage die dramatische Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Guinea – von flächendeckender Genitalverstümmelung (FGM/C) über Kinder-Zwangsehen und der verbreiteten Vergewaltigung von Mädchen - drastisch beschrieben. Daraus folgt eine vergleichsweise hohe Anerkennungsquote von guineeischen Frauen+Mädchen (gerade auch gegenüber Männern), aber - selbstredend - keine 100%ige. Bei einer Einstufung von guineischen Frauen als soziale Gruppe sähe das anders aus.

Hier die uns verfügbaren BAMF-Entscheidungsquoten für Frauen aus Guinea im 1. HJ 2022, bezogen auf nur 378 Entscheidungen:
Rd 44%  GFK-Status  (39+126=165, davon 80, also weniger als die Hälfte, aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung).
7%  subs. Schutz
3%  Abschiebungsverbot
9% Ablehnungen
38% formelle Entscheidungen

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

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