| Syrien Hinweis zur Legalisation syrischer Dokumente
Hinweis der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Beirut, zur Legalisation syrischer Dokumente, Stand August 2013.
- Behörden und Gerichten in Deutschland steht es frei, ausländische Urkunden in freier Beweiswürdigung anzuerkennen, also als echt zu erachten (vgl. §438 Abs.
1 Zivilprozessordnung [ZPO]): “Ob eine Urkunde, die als von einer ausländischen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person des Auslandes errichtet sich darstellt, ohne näheren Nachweis als echt anzusehen sei, hat das Gericht nach den Umständen des Falles zu ermessen.“).
– Behörden und Gerichte in Deutschland verlangen häufig, dass ihnen ausländische Urkunden (z.B. Geburtsurkunden) mit der Legalisation vorgelegt werden, um diese Urkunden als echt ansehen zu können (vgl. §438 Abs. 2 ZPO: “Zum Beweis der Echtheit einer solchen Urkunde genügt die Legalisation durch einen Konsul oder Gesandten des Bundes.“). Der Vorteil liegt darin, dass legalisierte Urkunden grundsätzlich schnell und ohne weitere Prüfung im deutschen Rechtsbereich eingesetzt werden können. Die Botschaft Beirut hat die Erfahrung gemacht, dass viele deutsche Behörden und Gerichte syrische Urkunden nur mit der Legalisation der Botschaft akzeptieren. Urkunden werden häufig verschiedenen Stellen in Deutschland vorgelegt, z.B. der Ausländerbehörde oder dem Standesamt. Auch wenn eine nicht legalisierte Urkunde von einer dieser Behörden akzeptiert wurde, ist diese Entscheidung für andere Behörden nicht bindend und es kann zu Verzögerungen und uneinheitlichen Entscheidungen kommen.
– Beim Legalisationsverfahren handelt es sich somit nicht um ein Verfahren, das von der Botschaft Beirut verpflichtend verlangt wird. Deutsche Behörden und Gerichte, die deutsche Botschaft Beirut und auch viele Inhaber syrischer Urkunden empfinden es jedoch als vorteilhaft, die Frage der Echtheit von Urkunden vorab geklärt zu haben. Damit können Behördengänge in Deutschland in der Regel reibungslos erledigt werden.
– Sollten Sie der Meinung sein, dass in Ihrem Einzelfall eine solche Legalisation unmöglich ist, so greifen Sie dies bitte mit der zuständigen Behörde in Deutschland zur Klärung auf.