| Afghanistan Informationen zur Ausreise aus Afghanistan
Das Auswärtige Amt sammelt weiterhin Informationen, um sichere Ausreisen aus Afghanistan zu ermöglichen: Fragen und Antworten: Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan (Stand: 02.02.2022)
Die Informationen richten sich an deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte deutscher Organisationen sowie an besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, die von der Bundesregierung eine Aufnahmezusage für Deutschland erhalten haben. Eingeschlossen sind dabei auch Angehörige der „Kernfamilie“.
Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag ein weitergehendes humanitäres Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghaninnen und Afghanen vor, das derzeit erarbeitet wird.
Ortskräfte
Für Ortskräfte sind weiterhin die ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber zuständig. Ortskräfte, die bisher noch kein Visum oder noch keine Aufnahmezusage erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.
Für ehemalige Beschäftige im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okvkabu.auswaertiges-amt.de.
Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, stehen die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) zur Verfügung, u.a.:
Für die Kommunikation mit ehemaligen Ortskräften, die eine Gefährdungsanzeige gestellt haben, arbeitet das Auswärtige Amt mit einem externen Dienstleister zusammen, der die Domain @threatno.org verwendet. Aufgabe des Dienstleisters ist es u.a. die erforderlichen Daten abzufragen und zusammenzustellen.
Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten können Ortskräfte mit Aufnahmezusage und Ortskräfte, die bereits ein Visum haben, vor Ort bei der Weiterreise nach Deutschland unterstützen. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner. Falls noch kein Visum vorliegt, können die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten mithilfe der Aufnahmezusage, die nach Erteilung durch das BMI vom Arbeitgeber kommuniziert wird, vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung, schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Weitere, besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen
Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden ebenfalls bei der Ausreise unterstützt.
Für die Kommunikation mit den besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen arbeiten wir mit einem externen Dienstleister zusammen. Dies umfasst die Vorbereitung und Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan und bei der Einreise nach Deutschland. Die Kommunikation mit dem Dienstleister erfolgt über die E-Mail-Adresse infovaoffice.org. Wenn Gefährdete von dem Dienstleister angerufen werden, erfolgt dies ausschließlich auf Dari oder Paschtu. Telefonische Kontaktaufnahmen des Dienstleisters gehen von verschiedenen Rufnummern aus mehreren Ländern aus. Falls unklar ist, ob es sich bei einem Anrufer um den Dienstleister handelt, kann diesem auch eine E-Mailadresse mitgeteilt werden, um zu überprüfen, ob die Kontaktaufnahme dann von info@vaoffice.org aus erfolgt.
Die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten können – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen
Deutsche Staatsangehörige
Die deutsche Botschaft in Kabul ist seit dem 15. August 2021 bis auf weiteres geschlossen. Konsularische Unterstützung innerhalb Afghanistans kann aktuell nicht gewährleistet werden.
Deutsche Staatsangehörige, die sich weiterhin in Afghanistan aufhalten und ausreisen möchten, werden dringend gebeten, sich unter: http://afg.dilpo.de zu registrieren.
Ferner können sich deutsche Staatsangehörige an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts wenden: Telefon 030 5000 2000 oder Kontaktformular – in jedem Fall sollte aber die Registrierung auf dem Portal afg.diplo.de erfolgen.
Weitere wichtige Informationen zur Ausreise aus Afghanistan werden vom niedersächsischen Flüchtlingsrat auf ihrer Website gesammelt (Stand: Oktober 2021)