| Syrien Keine Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien
Entgegen zahlreicher Apelle flüchtlingspolitischer und zivilgesellschaftlicher Organisationen im Vorfeld der Innenministerinnenkonferenz (IMK) wurde der Abschiebungsstopp nach Syrien nicht verlängert. Auf diese Weise sollen zukünftig Abschiebungen von „Gefährderinnen“ und „Straftäterinnen“ möglich sein.
Die syrische Zivilbevölkerung sei nach wie vor von systematischer und flächendeckender Folter betroffen; Abschiebungen würden das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte, universell geltende Folterverbot verletzen. Weiterhin setze die Aufnahme von Abschiebungen eine Kooperation mit dem Folterregime von Bashar al-Assad voraus. Eine solche untergrabe die internationale Sanktionspolitik, fördere die Rehabilitierung des Regimes und führe zu einer Verhöhnung der Opfer.
In einer Pressemitteilung vom 11.12.2020 bezeichnete PRO ASYL das Auslaufen des Abschiebungsverbots als „menschenrechtlichen Dammbruch“. „Das Verhalten der Innenminister der Union ist eine Schande für den Rechtsstaat und von der Sache her unverantwortlich. Unionsminister zielen darauf, die Union für Rechtspopulisten wählbar zu machen“, kritisierte PRO-ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt die Weigerung der Union, den Abschiebungsstopp nach Syrien zu verlängern. Die Bundesländer seien dazu aufgefordert, umgehend in eigener Verantwortung einen Abschiebungsstopp zu erlassen.
Die Organisation „Adopt a Revolution“ wies in einer Pressemitteilung vom 11.12.2020 darauf hin, dass Abschiebungen von islamistischen „Gefährderinnen“ und „Straftäterinnen“ von Gerichten aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, durch das al-Assad Regime gefoltert zu werden, aller Voraussicht nach verhindert werden dürften. Für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte steige durch das Auslaufen des Abschiebungsstopps das Risiko, im Rahmen von Widerrufsverfahren den Schutzstatus zu verlieren, sollte sich langfristig die Meinung verfestigen, es gebe „sichere Gebiete“ in Syrien.