| Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina Medizinische Versorgung in Bosnien-Herzegowina
Mit Beschluss vom 09.09.2014 (Az.: 7 L 1876/14.A) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Abschiebung einer aus Bosnien-Herzegowina stammenden Frau untersagt, die unter anderem an einer Lungenaterienembolie und einer Depression leidet. Im Falle einer Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sichergestellt, dass die Betroffene Zugang zu der erforderlichen medizinischen Behandlung erhält. Insbesondere sei unklar, in welchem Umfang die Betroffene Zuzahlungen für Behandlung und Medikamente zu leisten hätte und wie sich die Überschwemmungskatastrophen von Mai und August 2014 auf die medizinische Versorgungslage auswirkten.