| Aktuell, Familienzusammenführung, Irak Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Entscheidung zum Familiennachzug aus dem Irak
Am 10. Juni 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass einem 13-jährigen syrischen Antragsteller ein Visum erteilt werden muss, damit er mit seinen Eltern in Deutschland zusammenleben kann. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, der die Visumerteilung anordnete, wurde bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass eine Trennung des Kindes von seinen Eltern aufgrund des Kindeswohls nicht zumutbar ist. Die Anforderungen zur Lebensunterhaltssicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG gelten hier nicht, da der familiäre Zusammenhalt Vorrang hat.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.