| Äthiopien/Eritrea OVG NRW zur äthiopischen/eritreischen Staatsangehörigkeit
Anbei finden Sie einen Beschluss des Oberverwaltungsgericht NRW vom 29. Juni 2020, welcher u.a. den automatischen Erwerb der eritreischen Staatsangehörigkeit verneint:
"Äthiopische Staatsangehörige eritreischer Abstammung, die am 24. Mai 1993, dem Tag der Unabhängigkeit Eritreas, auf dem Gebiet des heutigen Äthiopien lebten, haben ihre äthiopische Staatsangehörigkeit nicht kraft Gesetzes nach Art. 11 Buchstabe a) äthStAG 1930 durch einen Erwerb der eritreischen Staatsangehörigkeit verloren (anders VG Münster, Urteil vom 22. Juli 2015, 9 K 3488/13.A , juris, Rn. 70)."
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.