| Guinea Praxis von Botschaftsanhörungen zur Passersatzbeschaffung und menschenrechtliche Situation in Guinea
Anbei finden Sie eine kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u.a. und der Fraktion DIE LINKE vom 16.11.2020 bezüglich der Praxis von Botschaftsanhörungen zur Passersatzbeschaffung und menschenrechtliche Situation in Guinea sowie die Antwort der Bundesregierung vom 15. Dezember 2020:
Vorbemerkung der Bundesregierung:
Die Bundesregierung betont die bestehende völkerrechtliche Verpflichtung aller Staaten, ihre eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen. Anhörungen zum Zwecke der Identifizierung sind aus Sicht der Bundesregierung ein übliches und bewährtes Mittel, um die Herkunft von vollziehbar Ausreisepflichtigen, bei denen keine Identitätsnachweise ihres Herkunftslandes vorliegen oder nur Sachbeweise vorhanden sind, die sich nicht als alleinige Identitätsnachweise eignen, festzustellen.