| Aktuell, Weitere Herkunftsstaaten Stellungnahme des AA zu Verfolgung bei Rückkehr in den Iran nach Apostasie und exilpolititischer Betätigung
Anbei finden Sie ein Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29.11.2021, in dem es Stellung zur Verfolgung bei einer Rückkehr in den Iran durch die iranischen Behörden bezieht.
Laut dem Auswärtigen Amt ist es möglich, dass die iranischen Behörden durch soziale Medien von Konversionen zum Christentum von iranischen Staatsangehörigen oder regimekritischen Äußerungen erfahren und somit zu einer Überwachung durch die Behörden führen kann. Das AA geht davon aus, dass exilpolitische Aktivitäten von Iraner*innen im Internet überwacht werden. Nach den Einschätzungen des AA sei es nicht möglich, pauschal zu erklären, welche Folgen dies für Personen bei einer Rückkehr in den Iran haben wird. Jedoch sind Iraner*innen, die sich im Ausland regimekritisch äußerten, bei einer Rückkehr in den Iran von Repressionen bedroht. Abhängig von der Bewertung durch die iranischen Behörden müssen Rückkehrende mit Befragungen, Vorladungen, Inhaftierungen und Verurteilungen rechnen.
Das Auswärtige Amt betont, dass sie keine weiteren Erkenntnisse darüber haben, wie eine Konversion aus asyltaktischen Gründen und eine Distanzierung von den Äußerungen in den sozialen Medien bei einer Rückkehr von den iranischen Behörden bewertet werden. Somit kann es keine Aussage darüber treffen, ob der betroffenen Person bei einer Rückkehr Folter, Misshandlungen oder Bestrafungen drohen.