| Guinea Stellungnahme zur Délégation aus Guinea in der zentralen Ausländerbehörde in Essen
Stellungnahme von Guinée-Solidaire-Organisation Hamburg e.V. vom 21. August 2019:
Laut Informationen, die wir von den Asylbewerbern aus Guinea erhalten haben, sollen ab dem 19.08.19 eine Delegation aus Guinea in der Ausländerbehörde in Essen zur „Identitätsfeststellung“ und Ausstellung von Passersatzpapieren vorgeführt werden, um so ihre Abschiebung zu ermöglichen. In „Einladungen“ für Flüchtlinge zu dieser Vorführung ist die Rede davon, dass sie „Botschaftsangehörigen“ vorgestellt werden sollen. Es handelt sich jedoch keineswegs um Vertreter der Botschaft Guineas, sondern um eine ‚dubiose’ Delegation, die sich bei ähnlichen Anhörungen der vergangenen Jahren weigerte, sich vorzustellen, und Rechtsanwälten, die Flüchtlinge vertraten, Redeverbot erteilte. Die guineische Botschaft distanzierte sich damals von den Vorführungen.
“Das Verwaltungsgericht Bremen urteilte am 03.01.06 in einer leider erst nachträglich ergangenen Entscheidung, dass der „Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes“ eines Flüchtlings „ohne Eintritt des erledigten Ereignisses voraussichtlich erfolgreich gewesen“ wäre. Weiterhin zog es die Rechtmäßigkeit einer „Anordnung des Erscheinens vor Vertretern des Heimatstaates außerhalb einer Auslandsvertretung, d.h. außerhalb einer Botschaft oder eines Konsulats“ in Zweifel. Es sei „ungeklärt geblieben, welchen Personen der Antragsteller hier vorgestellt werden sollte, und ob und in wie weit es sich hier um autorisierte Vertreter des Staates Guinea handelte.“ (AZ 4 V 2731/05)