| Weitere Herkunftsstaaten Sudan: Erlass, der Abschiebungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, aufgehoben!

Artikel des Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 7. Februar 2020:

Mit einem Erlass vom 03.02.2020 hat das niedersächsische Innenministerium den Erlass vom 19.07.2019 bzgl. Abschiebungen in den Sudan aufgehoben.

Bisher galt, dass nur in Ausnahmefällen in den Sudan abgeschoben wird. Diese Regelung gilt nun nicht mehr. Hintergrund ist, dass der von der Landesregierung angeforderte Lagebericht des Auswärtigen Amtes erschienen ist. Es gäbe entsprechend der Lagebeschreibung des jüngsten Lageberichts des Auswärtigen Amtes, der auf den 04.09.2019 datiert, keine Grundlage mehr für den Erlass vom 19.07.2019.

Der Flüchtlingsrat ist über diese Entscheidung des Innenministeriums fassungslos. Es gibt Berichte, nach denen die Sicherheitslage im Sudan nach wie vor äußerst angespannt ist. Es ist leider keineswegs selbstverständlich, dass der Übergang zu einer demokratischen Gesellschaft gelingen wird. An der Übergangsregierung sind Kräfte aus dem ehemaligen Regime beteiligt, die selbstverständlich darauf bedacht sind, ihre Pfründe zu sichern. Sowohl die islamistisch bestimmten Geheimdienste als auch Militärkräfte provozieren gezielt gewalttätige Auseinandersetzungen, um der Zivilbevölkerung deutlich zu machen, dass an ihnen kein Weg vorbeigeht und um zu signalisieren, dass der erfolgreiche Widerstand der Zivilbevölkerung gegen das Regime von Al-Bashir vermeintlich zu mehr Unsicherheit im Land geführt hat. Mit dieser Strategie wollen sich die unter Al-Bashir einflussreichen Kräfte weiterhin ihre Macht sichern, wie u.a. Aktivistin Eiman Seifeldin auf einer Veranstaltung zur Situation im Sudan eindrücklich erläutert hat.

Für ausreisepflichtige Sudanes_innen bedeutet die Rücknahme des o.g. Erlasses, dass alle Aufenthaltsperspektiven z.B. durch eine Beschäftigungsduldung, eine Ausbildungsduldung oder über die Regelungen nach § 25a, § 25b oder §25 Abs. 5 AufenthG geprüft werden müssen. Als letzte Möglichkeit sollte ein Antrag an die Härtefallkommission in Betracht gezogen werden.
Wenn es neue Hinweise auf eine mögliche Gefährdung gibt, wäre auch zu prüfen, ob ein Asylfolgeantrag sinnvoll ist.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
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