| Aktuell, Weitere Herkunftsstaaten Urteil des OVG Bautzen: Keine systematische Verfolgung von Kurden und Aleviten in der Türkei
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschied am 6. März 2024, dass weder Kurden noch Aleviten in der Türkei aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit gruppenverfolgt werden. Es bestehe keine erhebliche Gefahr für Kurden, allein aufgrund ihrer Anwesenheit in kurdischen Gebieten oder im restlichen Staatsgebiet Opfer flüchtlingsschutzrechtlich relevanter Übergriffe zu werden. Gleiches gelte für Aleviten, da die Verfolgungsdichte nicht ausreichend sei und etwaige Verfolgungshandlungen nur eine kleine Minderheit betreffen würden.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.