| Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina VG Aachen zur medizinischen Versorgung in Mazedonien
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 21.08.2014 (1 K 2322/13.A) die Abschiebung einer Familie aus Mazedonien untersagt. Die Betroffenen, die der Volksgruppe der Roma angehören, leiden unter anderem an einer Hepatitis B und Multiplen Sklerose. Zwar könnten diese Krankheiten grundsätzlich auch in Mazedonien behandelt werden. Im vorliegenden Fall sei es jedoch „beachtlich wahrscheinlich“, dass den Betroffenen „keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen werden, um die erforderlichen Kosten der Behandlungen bzw. Eigenanteile für den Erwerb der Medikamente zu decken.“ Dabei könne „wegen der hohen Arbeitslosigkeit unter den Roma nicht davon ausgegangen werden, dass diese durch Arbeit sich Medikamente finanzieren können“. Zu berücksichtigen sei zudem, „dass in jedem Fall durchschnittlich ca. 11% der Kosten als Eigenanteilleistungen zu erbringen sind, die nicht durch den Krankenversicherungsschutz abgedeckt sind.“