| Afghanistan VG Düsseldorf: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 17.08.2021 einem afghanischen Staatsbürger ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG hinsichtlich Afghanistans zugesprochen. Eine Abschiebung in diesem Falle sei gemäß Art. 3 EMRK unzulässig.
Dem Betroffenen drohe in Afghanistan aufgrund seiner Religionszugehörigkeit ernsthafte Lebensgefahr durch die Taliban. Aufgrund einer psychotherapeutischen-diagnostischen Stellungnahme der Psychologin, sei er im Falle einer Rückkehr nicht in der Lage, sein Existenzminimum zu sichern. Dafür könne er auch nicht in Afghanistan auf Hilfe Anderer hoffen, da er auf kein unterstützungsfähiges familiäres Netzwerk zurückgreifen könne.
Das Urteil mit Aktenzeichen 25 K 2735/19.A finden Sie hier.