| Afghanistan VG Köln: Abschiebungsverbot für Afghanistan
Anbei finden Sie ein Urteil des Verwaltungsgericht Köln vom 17.09.2021 (14 K 3440/17.A), welches ein Abschiebungsverbot nach Afghanistan ausspricht:
''[...] im Hinblick auf die gravierenden wirtschaftlichen Folgen, die die Machtübernahme der Taliban bereits unmittelbar mit sich gebracht hat, geht die Kammer mit Urteil vom 31.08.2021 – 14 K 6369/17. A –, davon aus, dass auch Falle eines Erwachsenen, alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen Mannes bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK regelmäßig erfüllt sind, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen. Derartige begünstigende Umstände können insbesondere dann gegeben sein, wenn der Schutzsuchende in Afghanistan ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres soziales Netzwerk hat, er nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte erfährt oder über ausreichendes Vermögen verfügt. Unter den derzeitigen Umständen sind dagegen eine vorhandene Arbeitserfahrung in Afghanistan, die berufliche Qualifikation, eine besondere Belastbarkeit oder Durchsetzungsfähigkeit keine Umstände, die für sich allein bewirken, dass ein Rückkehrer im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan in der Lage wäre, dort aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zumindest am Rande des Existenzminimums nachhaltig zu sichern.''
Das vollständige Urteil finden Sie hier.