| Abschiebungshaft Implementierung einer speziellen Abschiebungshafteinrichtung in Büren
Erlass des MIK NRW vom 12. Mai 2015: "die rechtlichen Vorbereitungen zur Inbetriebnahme der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren als Bestandteil der Bezirk regierung Detmold (Dezernat 29) (ehemalige JVA Büren) [sind] abgeschlossen. Die Unterbringungseinrichtung wird am 15. Mai 2015 ihren Betrieb aufnehmen und steht ab diesem Zeitpunkt wieder zur Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer zur Verfügung. Damit verfügt NRW wieder über eine landeseigene Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Im Rahmen der Anfangskapazität der UfA ist die Unterbringung in Abschiebungshafteinrichtungen anderer Länder im Wege der Amtshilfe ist dann nicht mehr erforderlich."