| LSBTIQ, Wissenswertes, Rechtliches EuGH stärkt Datenschutz für LSBTIQ
In seiner Pressemitteilung vom 04.10.2024 meldet der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass die sexuelle Orientierung von Personen in sozialen Netzwerken nicht zeitlich unbegrenzt und uneingeschränkt für Werbung genutzt werden dürfe und bezieht sich dabei auch auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, im AZ Rechtssache C-446/21).
Ein österreichischer Datenschutzaktivist hatte auf einer Podiumsdiskussion öffentlich über seine sexuelle Orientierung gesprochen. Der Facebook-Konzern Meta hatte daraufhin diese Information für Werbezwecke verwendet.