| Rechtliches EuGH-Urteil: Verbot von psychologischen Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung

Asylbewerber dürfen nach einem Urteil vom 25.01.2018 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Prüfung ihres Asylantrages keinem psychologischen Test zur Feststellung ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. Eine solche Maßnahme stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben der Betroffenen dar.

Zugrunde lag dem Urteil der Fall eines nigerianischen Staatsbürgers, der in Ungarn Asyl beantragt hatte, jedoch von den ungarischen Behörden abgewiesen worden war, weil ein von ihnen in Auftrag gegebenes psychologisches Gutachten die sexuelle Orientierung des Asylbewerbers nicht bestätigt hatte. Gegen diese Entscheidung ging der Mann gerichtlich vor.

Entsprechend des Urteils des EuGH sind Gutachten zur Prüfung, ob ein Asylbewerber tatsächlich internationalen Schutz benötigt, zwar grundsätzlich erlaubt, sie müssten aber mit den in der Charta der Europäischen Union garantierten Grundrechte, etwa der Wahrung der Menschenwürde und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, in Einklang stehen. Dies sei bei psychologischen Gutachten zur Beurteilung der Frage, welche sexuelle Orientierung bei einem Asylbewerber tatsächlich vorliege, unter Abwägung aller Umstände nicht der Fall.

Zur offiziellen Pressemitteilung des EuGH.

Das entsprechende Urteil des EuGH im Wortlaut finden Sie hier.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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