| LSBTIQ, Wissenswertes Georgien: LSBTIQ*-feindliches Gesetz ist verabschiedet
Update vom 03.10.2024
In einem Artikel vom 03.10.2024 auf tagesschau.de wird berichtet, dass das Gesetz in Kraft getreten ist. Damit entferne sich das Land weiter von den europäischen Standards. Präsidentin Salome Surabischwili habe das Gesetz zwar nicht unterschrieben, aber auch kein Veto eingelegt, sodass eine stellvertretende Unterschrift des Parlamentschefs ausgereicht habe.
Update vom 18.09.2024
Nachdem das Gesetz gestern verabschiedet worden war, habe nun laut Artikel vom 18.09.2024 auf WDR.de der EU-Außenbeauftragte Josep Borell zu bedenken gegeben, dass sich das Land damit weiter von einem EU-Beitritt entferne. Er habe kritisiert, dass durch das Gesetz viele Menschen von Diskriminierung und Stigmatisierung betroffen seien.
Update vom 09.09.2024
Aus einem Artikel von männer* am 09.09.2024 geht hervor, dass das Gesetz demnächst in zweiter Lesung verabschiedet werden soll. Vorgesehen sei ein Verbot der Darstellung von Vielfalt der Geschlechtsidentitäten in der Öffentlichkeit, etwa bei öffentlichen Versammlungen oder im Rundfunk.
Update vom 27.06.2024
In einem Artikel vom 27.06.2024 berichtet das ZDF, dass das georgische Parlament über ein Gesetzespaket beraten habe, welches die „Propaganda“ für gleichgeschlechtliche Beziehungen und LSBTIQ* verbieten solle. Die Abgeordneten hätten den Entwurf am 23.06.2024 in erster Lesung behandelt. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es den Grundprinzipien der EU widersprechen, der Georgien beitreten wolle.
Update vom 04.06.2024
In einem Artikel vom 04.06.2024 berichtet die Nachrichtenseite n-tv.de, dass der georgische Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili am 04.06.2024 mitgeteilt habe, dass die Regierungspartei Georgischer Traum ein neues Gesetz unter der Überschrift „Familienwerte und der Schutz von Minderjährigen“ ins Parlament eingebracht hat. Das Gesetz ziele darauf ab, die Werbung für gleichgeschlechtliche Beziehungen in Bildungseinrichtungen und Fernsehprogrammen einzuschränken. Zur Begründung habe Papuaschwili betont, dass die Verfassung nur die Ehe zwischen Mann und Frau vorsehe, weshalb gleichgeschlechtliche Ehen gesetzlich ausgeschlossen werden müssen.