| LSBTIQ, Wissenswertes Anerkennung einer LSBTIQ-Organisation in Kenia
Update vom 02.03.2023
Laut einem Artikel von queer.de am 02.03.2023 kritisiert der kenianische Präsident William Ruto die Anerkennung der LSBTIQ-Organisation NGLHRC durch den kenianischen Supreme Court scharf. Er könne laut eigener Aussage als gottesfürchtiger Mensch nicht erlauben, dass homosexuelle Männer in Kenia eine Konkurrenz für (heterosexuelle) Frauen darstellen.
24.02.2023
In einer Mitteilung vom 24.02.2023 informiert die National Gay and Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC), dass der kenianische Supreme Court (das oberste Gericht und die letzte Berufungsinstanz) ein Urteil des High Court von 2015 bestätigt habe. Danach habe die NGLHRC das Recht, in Kenia als Nichtregierungsorganisation registriert zu werden.
Die Entscheidung beende einen zehn Jahre langen Rechtsstreit, in dem die NGLHRC aufgrund der Wörter "lesbisch" und "schwul" in ihrem Namen wiederholt mit behördlicher Ablehnungen konfrontiert gewesen sei.
Nun habe der Supreme Court entschieden, dass das Recht auf Vereinigungsfreiheit jeder Person unabhängig von der Popularität ihrer Ansichten zusteht. LSBTIQ seien demnach ebenso wie alle anderen Menschen berechtigt, eine Vereinigung zu gründen.
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Hier finden Sie weitere Informationen über den im kenianischen Parlament am 06.04.2023 eingebrachten „Family Protection Bill“, der Homosexuelle weiter kriminalisiert.