| LSBTIQ, Wissenswertes Antwort der Bundesregierung auf Abgeordneten-Anfrage bzgl. queerer Geflüchteter im Asylverfahren
Am 28.06.2023 veröffentlichte der Deutsche Bundestag die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/7503) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.05.2023 zu queeren Flüchtlingen im Asylverfahren.
Laut der Antwort der Bundesregierung gibt es eine thematische Spezialisierung und Zuständigkeit der Sonderbeauftragten des BAMF für folgende vulnerable Gruppen: Traumatisierte und Folteropfer (deutschlandweit 291 Sonderbeauftragte), unbegleitete minderjährige Antragstellende (410), Opfer von Menschenhandel (254) und geschlechtsspezifische Verfolgung (312); Sonderbeauftragte mit Mehrfachbeauftragungen seien entsprechend mehrfach gezählt worden.
Gebe es bei einer antragstellenden Person Anhaltspunkte, dass ihr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/ oder geschlechtlichen Identität im Herkunftsland Verfolgung droht und sie deshalb besonders vulnerabel ist, erfolgt laut Bundesregierung die Beteiligung einer Sonderbeauftragten zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Alle Fragen und die vollständigen Antworten können Sie hier (Drucksache 20/7503) nachlesen