| LSBTIQ, Wissenswertes Antwort der Bundesregierung auf Abgeordneten-Anfrage bzgl. queerer Geflüchteter im Asylverfahren
Am 28.06.2023 veröffentlichte der Deutsche Bundestag die Drucksache 20/7503 als Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom 26.05.2023. Die Kleine Anfrage umfasste 18 Fragen zum gängigen Asylverfahren für LSBTIQ, zu den Sonderbeauftragten des BAMF und zum Umgang der Regierung mit dem Thema „Queere Geflüchtete im Asylverfahren“.
In der Vorbemerkung der Drucksache 20/7503 wird angenommen, dass einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen in 69 Staaten unter Strafe stehen. In 11 Ländern drohe die Todesstrafe. Gemäß der EU-Qualifikationsrichtlinie und dem deutschen Asylgesetz stelle die Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität (SOGI) einen Asylgrund dar. In der Praxis sei es für queere Geflüchtete jedoch mit einigen Herausforderungen verbunden, ihren Schutzanspruch geltend zu machen. Erschwerend komme hinzu, dass das BAMF über keine sogenannte Sonderbeauftragte für die Durchführung der Verfahren von queeren Geflüchteten verfüge. Die beim BAMF angestellten Sonderbeauftragten seien ausschließlich zu anderen Themen besonders geschult.
Laut der Antwort der Bundesregierung gebe es eine thematische Spezialisierung und Zuständigkeit der Sonderbeauftragten des BAMF für folgende vulnerable Gruppen: Traumatisierte und Folteropfer (deutschlandweit 291 Sonderbeauftragte), unbegleitete minderjährige Antragstellende (410), Opfer von Menschenhandel (254) und geschlechtsspezifische Verfolgung (312); Sonderbeauftragte mit Mehrfachbeauftragungen seien entsprechend mehrfach gezählt worden. Bezüglich einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Sonderbeauftragten verweist die Bundesregierung auf das veröffentlichte „Konzept: Die Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren“ des BAMF.
Auf die Frage, ob alle anhörenden, entscheidenden und die in der Sachbearbeitung im Dublin- und Prozessbereich tätigen Mitarbeitenden des BAMF auf die besonderen Bedürfnisse und Belange von LSBTIQ-Geflüchteten vorbereitet bzw. geschult werden, antwortet die Bundesregierung wie folgt. Der als Teil einer zwölfwöchigen Pflichtschulung behandelte Themenkomplex „geschlechtsspezifische Verfolgung“ umfasse auch LSBTIQ-Schutzsuchende. Alle Mitarbeitenden des BAMF würden zudem eine „Antidiskriminierungs- und Diversitätssensibilisierung“ erhalten. Entscheiderinnen, die als Sonderbeauftragte eingesetzt werden sollen, würden u. a. an den Modulen des EUAA Training Curriculum ausgebildet. Die Einführung von Sonderbeauftragten ausschließlich für LSBTIQ-Asylsuchende sei nicht geplant, denn die Ausbildung zur Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifische Verfolgung vermittle auch vertiefte Kenntnisse zur Bearbeitung von Asylverfahren von LSBTIQ-Asylsuchenden.
Gebe es bei einer Antragstellerin Anhaltspunkte, dass ihr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/ oder geschlechtlichen Identität im Herkunftsland eine Verfolgung drohe und sie deshalb besonders vulnerabel sei, erfolgt laut Bundesregierung unabhängig von der (vorläufigen) Einschätzung der anhörenden Entscheiderin zum Fall die Beteiligung einer Sonderbeauftragten zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Weitere Fragen und die vollständigen Antworten können Sie hier (Drucksache 20/7503) nachlesen.