| LSBTIQ, Wissenswertes Bisher keine Einreise durch das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
In einem Artikel vom 17.04.2023 zieht PRO ASYL sechs Monate nach Einrichtung des Bundesaufnahmeprogramms für Flüchtlinge aus Afghanistan Bilanz. Die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag unter anderem dazu verpflichtet, akut gefährdete Afghaninnen aufzunehmen. Dieses Aufnahmeprogramm habe eine zusätzliche Möglichkeit bieten sollen, bedrohte Menschen aufzunehmen, die nicht über das Ortskräfteverfahren, das humanitäre Visa-Verfahren oder den Familiennachzug gerettet werden können. Jedoch sei trotz der Verkündung des Bundesaufnahmeprogramms im Oktober 2022 bis heute keine einzige Person über das Programm aufgenommen worden. Stattdessen sei die Einreise bedrohter Afghaninnen am 30.03.2023 nach einer Ankündigung des Auswärtigen Amtes ausgesetzt worden. Grund sei eine Optimierung der Sicherheitsprozesse nach bekannt gewordenen Missbrauchsversuchen bei der Visaerteilung gewesen.
Das für das Aufnahmeprogramm entwickelte Online-Tool enthalte mehr als 100 Fragen. Zusätzlich zu den persönlichen Daten würden insbesondere tätigkeitsbezogene Gefährdungen sowie Vulnerabilität aufgrund von bspw. sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität abgefragt. Laut Bundesinnenministerium sollen die erfassten Daten in einem monatlichen Rhythmus bewertet werden. Dabei solle die Gewichtung der Gefährdungslage jeweils auf einem unterschiedlichen Schwerpunkt liegen. Zum Beispiel auf dem Schwerpunkt „Gefährdung aufgrund des Geschlechts“ oder „aufgrund sexueller Orientierung“.
Dies sei aus Sicht von PRO ASYL ein schwieriges Vorgehen, da sich Gefährdungslagen selten in nur eine Kategorie einordnen lassen würden, sondern im Gegenteil sehr vielschichtig und individuell seien. Menschen könnten sich monatelang in einer lebensbedrohlichen Situation befinden, bevor „ihr Schwerpunkt“ durch das Scoring-System des Bundesinnenministeriums gewichtet werde.