| LSBTIQ, Wissenswertes Die Situation von LSBTIQ in Burundi
Am 30.03.2023 veröffentlichte die EUAA – European Union Agency for Asylum einen Bericht über die Situation von LSBTIQ in Burundi. In der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 27.03.2023 seien der rechtliche Rahmen für LSBTIQ-Belange, die Umsetzung der Gesetze, die gesellschaftliche Behandlung von LSBTIQ-Personen sowie der Zugang zu staatlichem Schutz für LSBTIQ untersucht worden.
Unter anderem wird aus Burundis Strafgesetzbuch zitiert. Artikel 590 im Abschnitt über „Verstöße gegen die öffentliche Moral, Zoophilie und Homosexualität“ besage, dass jede Person, die sexuelle Beziehungen mit einer Person des gleichen Geschlechts eingeht, mit einer dreimonatigen bis zweijährigen Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe in Höhe von fünfzigtausend bis einhunderttausend burundischen Francs (entspricht etwa 23 bis 46 Euro) rechnen muss.
Zitiert wird Präsident Evariste Ndayishimiye, der am 01.03.2023 Homosexualität als „schlechte Moral“ („bad morals“) und „entgegen der Weisung Gottes“ („opposite to God's direction“) bezeichnet habe. Auch gesellschaftlich würden LSBTIQ Diskriminierung erfahren.