| LSBTIQ, Materialien, Wissenswertes Diskretionsgebot: Überarbeitete Dienstanweisung an das BAMF
Aus einem Artikel der Berliner Morgenpost vom 20.09.2022 geht hervor, dass die Bundesregierung die Dienstanweisung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bezüglich des „Diskretionsgebot“ überarbeitet hat. Die neu gefasste Anweisung besage, dass das BAMF bei der „Gefahrenprognose“ hinsichtlich eines queeren Flüchtlings von nun an von einer offenen Auslebung der Sexualität im Herkunftsland ausgehen müsse. Bisher habe das BAMF auf Grundlage der sogenannten „Verhaltensprognose“ beurteilt, wie „wichtig“ es den Asylsuchenden sei, die eigene sexuelle Orientierung auszuleben, obwohl dies bereits 2013 durch ein Gerichtsurteil des EUGH untersagt worden sei, berichtet die Berliner Morgenpost.
Die Umsetzung der neu gefassten Dienstanweisung soll ab Oktober folgen. Die Überarbeitung erfolge im Rahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, das Asylverfahren im Blick auf queere Verfolgte zu überprüfen.
Der vollständige Artikel kann hier nachgelesen werden.
Die Anwendung des Diskretionsgebots durch das BAMF wurde in den vergangenen Monaten scharf kritisiert. Der LSVD bietet hier weiterführende Informationen und dokumentierte Fälle zur Anwendung des Diskretionsgebots.
Weitere Informationen über die Anwendung des ‚Diskretionsgebots‘ durch das BAMF finden Sie hier.